Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.htai.de/ veröffentlichte Website der Hessen Trade & Invest GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.06.2022 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.htai.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:
- Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
- Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
- Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
- Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
- Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
- Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
- Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar. Menüs lassen sich nicht öffnen.
- Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
- Bewegte Inhalte können durch den Nutzer nicht pausiert werden.
- Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
- Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 30.06.2023 vorgesehen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
- Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs unter Publikationen. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.